
Eine Teilnahme an einem Rückbilungskurs in der Praxis ist nur möglich, wenn
- die Kursteilnehmerin durch eine kooperierende Hebamme der Praxis betreut wurde/wird
- sich die Kursteilnehmerin schriftlich für einen Rückbildungskurs angemeldet hat (das Anmeldeformular wird per Post zugeschickt)
- die Kursteilnehmerin die anfallende Kursgebühr von 79,60€ (das entspricht der von der KK gezahlten Kursgebühr) als Kaution mindestens 14 Tage vor Beginn des Kurses auf das ihr bekannte Konto des Geburtshauses überwiesen hat
Nach Beendigung des Rückbildungskurses erhält die Kursteilnehmerin die Kaution von 79,60€ zurückerstattet, wenn
- sie am Kurs teilgenommen hat (als Nachweis dient die Unterschrift bei der kursleitenden Hebamme)
Eine Rückerstattung erfolgt nur für die Kursstunden, an denen die Kursteilnehmerin teilgenommen hat.
Es ist nicht möglich, versäumte Kursstunden nachzuholen, da es sich um geschlossene Kurse handelt.

Mandy Kutz

Katie Stubbe
